auch Tierschutz ist wichtig




BRIEF AN MEIN HERRCHEN

Am Morgen bist Du sehr früh aufgestanden und hast die Koffer gepackt. Du nahmst meine Leine, was war ich glücklich!! Noch ein kleiner Spaziergang vor dem Urlaub! HURRA!!! Wir fuhren mit dem Wagen und Du hast am Strassenrand angehalten. Die Türe ging auf und Du hast einen Stock geworfen! Ich lief und lief, bis ich den Stock gefunden und zwischen meinen Zähnen hatte, um ihn Dir zurückzubringen!!
Als ich zurückkam warst Du nicht mehr da!!!
In Panik bin ich in alle Richtungen gelaufen, um Dich zu finden, aber vergebens! Ich lief Tag für Tag, um Dich zu finden und wurde immer schwächer. Ich hatte Angst und grossen Hunger. Ein fremder Mann kam und legte mir ein Halsband um und nahm mich mit. Bald befand ich mich in einem Käfig und wartete dort auf Deine Rückkehr.
Aber Du bist nicht gekommen!!!
Dann wurde der Käfig geöffnet. NEIN! Du warst es nicht. Es war der Mann der mich gefunden hat! Er brachte mich in einen Raum es roch nach TOD!! Meine Stunde war gekommen.
Geliebtes Herrchen
ich will, Dass Du weisst, dass ich mich trotz des Leidens das Du mir angetan hast, noch stets an Dein Bild erinnere und falls ich noch einmal auf die Erde zurückkommen könnte, ich würde auf Dich zulaufen, denn ich hatte Dich lieb!!! Dein Hund!!!!

Redaktion: Dieser Brief ist in einer belgischen Zeitung erschienen mit der ausdrücklichen Bitte um Verbreitung und Nachdruck, was wir hiermit tun!!!!
Es regt sicher viele Menschen zum Nachdenken an!!! Doch was tun wir nur mit Menschen die so etwas tun????
kleienr Hund an einem Fass festgebunden


Laut Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dieses Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Ferner muss er über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Einzelheiten hierzu sind durch einschlägige Rechtsverordnungen bzw. Fachgutachten etc. geregelt.

Überprüfungen werden als Stichproben durchgeführt oder sie erfolgen aufgrund von Hinweisen/Anzeigen von Bürgern oder anderen Behörden, z.B. der Polizei. Wenn Sie den begründeten Eindruck haben, eine bestimmte Tierhaltung sei nicht in Ordnung, so sollten Sie dies dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Leer mündlich oder schriftlich mitteilen. Selbstverständlich stehen Ihnen neben dem zuständigen Mitarbeiter (siehe unten) auch die anderen Mitarbeiter des Veterinäramtes als Anlaufstelle zur Verfügung und nehmen Ihr Anliegen an. Beachten Sie bitte, dass möglichst vollständige Angaben der Tierhalteranschrift bzw. zur Örtlichkeit der Tierhaltung eine zügige Bearbeitung ermöglichen. Zu einer Anzeige gehören für eventuelle Rückfragen auch Name und Telefonnummer des Anzeigenden.

Die Tierärzte des Veterinäramtes werden dann die Tierhaltung überprüfen und sofern erforderlich, notwendige Maßnahmen zur Beseitigung tierschutzwidriger Zustände ergreifen. Solche Maßnahmen können von einer konkreten Anordnung an den Tierhalter zur Abstellung der Mängel bis hin zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen. 

leider werden auch hier zu wenig Kontrollen gemacht,
aber es schauen auch viele einfach nur weg

 
Forum
 
noch nicht aktiv
 
du bist der 22385 BesucherBesucher
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden